ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen für alle angebotenen Leistungen, Angebote und Lieferungen zu tragen. Die Formulierungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

1.2. ProDog Photography erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch ProDog Photography bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote durch ProDog Photograhy sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Reche wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) ProDog Photography | Mak Dodan & Benjamin Hochhold

Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.

III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung:

3.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht ProDog Photography zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 ProDog Photography hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am erstellten Bildmaterial für alle Zwecke. (ProDog Photography darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen, usw…). Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wir der Vertragspartner informiert, weitere Ansprüche hat dieser jedoch nicht, auch nicht gegen Dritte (z.B.: Verlag, …). Veröffentlichungen auf Sozialen Netzwerken (z.B.: Facebook, Instagram, …) oder auf der Website von ProDog Photography werden nicht vorher angekündigt.

3.4 Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes des Bildmaterials gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos nicht veröffentlicht werden, muss dieses ausdrücklich vor dem Photoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. Sollte so eine Einschränkung des Nutzungsrechts vorliegen darf ProDog Photography eine vorher zu vereinbarende Gebühr zusätzlich in Rechnung stellen.

IV. Kennzeichnung:

4.1 ProDog Photography ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und ProDog Photography als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4.3. Auch bei etwaigen Veröffentlichungen auf Sozialen Netzwerken (z.B.: Facebook, Instagram, …) muss das Lichtbild die Herstellerbezeichnung aufweisen.

V. Nebenpflichten:

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. ProDog Photography garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

5.2 Sollte ProDog Photography vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VI. Verlust und Beschädigung:

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet ProDog Photography aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet ProDog Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; ProDog Photography haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

VII. Leistung und Gewährleistung:

7.1 ProDog Photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. ProDog Photography kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertrags- partner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist ProDog Photography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

7.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet ProDog Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

VIII. Zahlung und Lieferkonditionen:

8.1 Shooting Termine sind verbindlich. Sollte der Auftraggeber zum Shooting ohne vorherige Absage nicht erscheinen, werden die Fahrkosten (Hin- und Rückreise) ab dem Wohnort (Memlinggasse 9A, 1220 Wien) mit € 0,42  / km und das vollständige Paket verrechnet.
8.2 Bereits mit ProDog Photography ausgemachte Termine müssen bis spätestens 2 Tage vor Beginn des Shootings verschoben werden. Bei Regen wird das Shooting auf den nächst möglichen Termin verschoben, ohne dass weitere Kosten für den Vertragspartner anfallen.
8.3 Die Fotos sind vom Vertragspartner über eine Online Galerie, bis 14 Tage nach Erstellung dieser, selbst zu wählen. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
8.4 Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von 1 Woche nach Einstellung in die Onlinegalerie bekannt gegeben werden, ansonst gilt das Bildmaterial als mängelfrei angenommen.
8.5 ProDog Photography kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Shootings ohne ProDog Photographys direkte Einwirkung entstehen (z.B.: Unfälle während des Shootings). Es wird ausdrücklich festgehalten, das ProDog Photography keine Haftung für teilnehmende Personen oder Tiere übernimmt.
8.6 Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung zu leisten. Sämtliche Beträge sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angeführte Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto.
8.7 Eine verspätete Zahlung wird mit Verzugszinsen von 15 % p.a. und Mahngebühren von € 3,- für die erste Mahnung und € 5,- für die 2. und letzte Mahnung belastet.
8.8 Der Vertragspartner erhält die digitalen Fotos in zweierlei Größen für Network und Print. Mit Erhalt der Dateien via Download sind alle Leistungen von ProDog Photography als erbracht zu erachten.
8.9 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigt ProDog Photography Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen.

IX. Nutzungsrechte des Auftraggebers:

Mit dem Kauf von digitalem Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber folgende Rechte:

9.1 Private Nutzungsrechte. Unter privater Nutzung ist zu verstehen: Erstellung von Drucken des Bildmaterials für den privaten Gebrauch, keinesfalls jedoch die Teilnahme an Gewinnspielen oder ähnlichem!

9.2 Veröffentlichungsrechte der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerden oder auf der eigenen, nicht gewerblichen Website. Es ist ausschließlich die Web-optimierte Datei mit Logo zu verwenden. Die Urheberrechte liegen vollständig bei ProDog Photography.

9.3 Die gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, außer es liegen andere schriftliche Vereinbarungen vor. Ein Verstoß wird zur Anzeige gebracht und es darf dem Auftraggeber ein mehrfacher Bildpreis verrechnet werden.

9.4 Der Verkauf der erworbenen Fotos ist nicht gestattet.

9.5 Die Weitergabe von digitalem Bildmaterial an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten.

9.6 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Vertragspartner oder Dritten verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit ProDog Photography besprochen werden. Das Logo von ProDog Photography darf unter keinen Umständen entfernt werden.

9.7. Sollte ein gewerbliches Nutzungsrecht vereinbart worden sein, hat ProDog Photography bei jeder Nutzung ein Recht auf Namensnennung (z.B. (c) ProDog Photography | Mak Dodan & Benjamin Hochhold)

X. Datenschutz:

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ProDog Photography die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

XI. Vertragsverletzungen:

Verstöße, wie zum Beispiel nicht genehmigte Veröffentlichung, Verbreitung oder jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen, nach einmaliger Mahnung nicht entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann es zu einer Anzeige kommen und ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.

XII. Sonstiges und Schlussbestimmungen:

12.1 Unternehmenssitz: 3420 Kritzendorf

12.2 Auf alle von ProDog Photography erbrachten Leistungen ist das österreichische Recht anwendbar.